Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte nimmt zur aktuellen Berichterstattung insbesondere über die Ereignisse rund um das Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin Stellung:
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte kritisiert, dass von Seiten der Polizei, den Verbänden sowie Teilen der Medien suggeriert wird, Vereine und Strafverfolgungsbehörden hätten in der Vergangenheit zu viel Toleranz gegenüber Fußballfans an den Tag gelegt.
Das Gegenteil ist richtig:
Bereits jetzt sprechen Vereine auf Drängen der Polizei Stadionverbote aufgrund bloßer Verdachtsmomente aus, die sich nach der Durchführung von Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden oftmals nicht bestätigen.
Ebenso werden gegen Fußballfans regelmäßig präventivpolizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise Aufenthaltsverbote oder Meldeauflagen verhängt, die in vielen Fällen rechtsstaatlich jedenfalls bedenklich sind.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte stellen fest, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Verfolgung von vermeintlichem Fehlverhalten der Fußballanhänger wesentliche härtere Strafen verhängen als im Strafrecht ohne Fußballbezug.
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte bezweifelt, inwieweit die stetigen Repressionen, denen Fußballanhänger sich ausgesetzt sehen, ein wirksames Mittel gegen Fehlverhalten von Fans darstellen. Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit belegen, dass vielmehr ein ehrlicher Dialog mit den Fanszenen zu einer Beilegung von Konflikten geführt hat. Eine Chance, die insbesondere der DFB durch den einseitigen Abbruch aller Gespräche mit der Kampagne „Pyrotechnik legalisieren – Emotionen respektieren“ leichtfertig verspielt hat.
Es ist daher unangebracht und kontraproduktiv, reflexartig und in völliger Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage „ein Ende der Toleranz“ zu fordern.
In der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte haben sich bundesweit Rechtsanwälte zusammengeschlossen, die regelmäßig Fußballfans vertreten.