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PM: Strafbefehl gegen Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe – BAG: „Ein Frontalangriff auf die Soziale Arbeit!“

Der Rechtsstreit um die Folgen einer Pyro-Aktion in Karlsruhe für das dortige Fanprojekt ist um ein trauriges Kapitel reicher: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen die Mitarbeitenden einen Strafbefehl über 120 Tagessätzen à 60€ wegen Strafvereitelung veranlasst. „Dieser Strafbefehl macht uns fassungslos. Er ist ein frontaler Angriff auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit“, zeigt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) in einer ersten Stellungnahme entsprechend schockiert.

Der Karlsruher Rechtsstreit hatte zum Ende des vergangenen Jahres bundesweit Schlagzeilen gemacht: Nachdem die hauptamtlich Mitarbeitenden des sozialpädagogischen Fanprojektes nach einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion eine professionelle Aufarbeitung mit den Fans initiiert hatten, versuchte die dortige Staatsanwaltschaft, hieraus Informationen für das laufende Verfahren zu gewinnen und lud das Karlsruher Fanprojekt als Zeug*innen vor. Die Mitarbeitenden verweigerten jedoch, mit Verweis auf die zugesagte Vertraulichkeit der Gespräche, die Aussage. Zuletzt stand deshalb sogar eine Beugehaft für die Fanprojekt-Mitarbeitenden im Raum, um die Aussagen zu erzwingen. Diese Beugehaft konnte jedoch in letzter Sekunde abgewendet werden.

„Der Versuch der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die professionelle Arbeit des Fanprojekts Karlsruhe, die sich einem sensiblen Thema vor Ort mit einem sozialpädagogischen und moderierenden Ansatz genähert hat, nun als eine Strafvereitelung darzustellen, ist hochgradig perfide und juristisch nicht begründbar“, so die BAG Fanprojekte weiter. „Die Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht nur bei Fußball-Fanprojekten, sind Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit gegenüber der Zielgruppe – also jenen Menschen, mit denen wir pädagogisch und präventiv gemäß unseres Auftrags arbeiten. Nur wenn dieses Vertrauensverhältnis aufrechterhalten wird, können Fanprojekte nachhaltig Arbeit gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung leisten. Dies findet seit Jahrzehnten bundesweit Anerkennung.“

Das Agieren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe unterstreiche einmal mehr, wie dringend ein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) für die Soziale Arbeit gebraucht werde: „Das Berufsbild hat sich weiterentwickelt und die jetzige Ampel-Koalition muss nach dem ‚Fall Karlsruhe‘ der Sozialen Arbeit die gesetzliche Möglichkeit verschaffen, die Aussage in sensiblen Fragen verweigern zu dürfen. Es darf nicht der Willkür einzelner Staatsanwälte überlassen sein, ob sie die Arbeit von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen als professionellen Ansatz würdigen, oder ob sie hieraus im schlimmsten Fall sogar Straftaten konstruieren“, fordert die BAG Fanprojekte.

Zuletzt dürfe auch das persönliche Schicksal der Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe nicht vergessen werden: „Hier geht es um Menschen, die seit Monaten auch im Privaten einem enormen Druck der Justiz ausgesetzt und mit einer Vorstrafe bedroht sind – und das nur, weil sie ihren Beruf nach fachlichen Standards ausgeübt haben. Es ist unfassbar, dass Menschen im Jahr 2024 für ihre anerkannte und nachhaltig wirksame Arbeit strafrechtlich belangt werden können.“

Die BAG Fanprojekte steht daher geschlossen hinter den Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe. Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen.

Kontakt: info@bag-fanprojekte.de

PM: Strafbefehl gegen Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe – BAG: „Ein Frontalangriff auf die Soziale Arbeit!“

Der Rechtsstreit um die Folgen einer Pyro-Aktion in Karlsruhe für das dortige Fanprojekt ist um ein trauriges Kapitel reicher: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen die Mitarbeitenden einen Strafbefehl über 120 Tagessätzen à 60€ wegen Strafvereitelung veranlasst. „Dieser Strafbefehl macht uns fassungslos. Er ist ein frontaler Angriff auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit“, zeigt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) in einer ersten Stellungnahme entsprechend schockiert.

Der Karlsruher Rechtsstreit hatte zum Ende des vergangenen Jahres bundesweit Schlagzeilen gemacht: Nachdem die hauptamtlich Mitarbeitenden des sozialpädagogischen Fanprojektes nach einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion eine professionelle Aufarbeitung mit den Fans initiiert hatten, versuchte die dortige Staatsanwaltschaft, hieraus Informationen für das laufende Verfahren zu gewinnen und lud das Karlsruher Fanprojekt als Zeug*innen vor. Die Mitarbeitenden verweigerten jedoch, mit Verweis auf die zugesagte Vertraulichkeit der Gespräche, die Aussage. Zuletzt stand deshalb sogar eine Beugehaft für die Fanprojekt-Mitarbeitenden im Raum, um die Aussagen zu erzwingen. Diese Beugehaft konnte jedoch in letzter Sekunde abgewendet werden.

„Der Versuch der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die professionelle Arbeit des Fanprojekts Karlsruhe, die sich einem sensiblen Thema vor Ort mit einem sozialpädagogischen und moderierenden Ansatz genähert hat, nun als eine Strafvereitelung darzustellen, ist hochgradig perfide und juristisch nicht begründbar“, so die BAG Fanprojekte weiter. „Die Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht nur bei Fußball-Fanprojekten, sind Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit gegenüber der Zielgruppe – also jenen Menschen, mit denen wir pädagogisch und präventiv gemäß unseres Auftrags arbeiten. Nur wenn dieses Vertrauensverhältnis aufrechterhalten wird, können Fanprojekte nachhaltig Arbeit gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung leisten. Dies findet seit Jahrzehnten bundesweit Anerkennung.“

Das Agieren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe unterstreiche einmal mehr, wie dringend ein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) für die Soziale Arbeit gebraucht werde: „Das Berufsbild hat sich weiterentwickelt und die jetzige Ampel-Koalition muss nach dem ‚Fall Karlsruhe‘ der Sozialen Arbeit die gesetzliche Möglichkeit verschaffen, die Aussage in sensiblen Fragen verweigern zu dürfen. Es darf nicht der Willkür einzelner Staatsanwälte überlassen sein, ob sie die Arbeit von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen als professionellen Ansatz würdigen, oder ob sie hieraus im schlimmsten Fall sogar Straftaten konstruieren“, fordert die BAG Fanprojekte.

Zuletzt dürfe auch das persönliche Schicksal der Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe nicht vergessen werden: „Hier geht es um Menschen, die seit Monaten auch im Privaten einem enormen Druck der Justiz ausgesetzt und mit einer Vorstrafe bedroht sind – und das nur, weil sie ihren Beruf nach fachlichen Standards ausgeübt haben. Es ist unfassbar, dass Menschen im Jahr 2024 für ihre anerkannte und nachhaltig wirksame Arbeit strafrechtlich belangt werden können.“

Die BAG Fanprojekte steht daher geschlossen hinter den Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe. Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen.

Kontakt: info@bag-fanprojekte.de

Fast im Knast?! – Stellungnahme zu Vorladungen der Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeitenden

Fast im Knast?! – Stellungnahme zu Vorladungen der Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeitenden

Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit ist dringend notwendig, wie ein aktueller Fall in Karlsruhe zeigt. Dort sehen sich die Mitarbeiter*innen des Fanprojektes Karlsruhe momentan einer beruflich wie privat extrem belastenden Situation ausgesetzt.
Fanprojekte arbeiten im Rahmen des NKSS (Nationales Konzept Sport und Sicherheit) und leisten in Fanszenen Soziale Arbeit auf Grundlage der §§ 11 & 13 des SGB VIII.
Im Nachgang der Geschehnisse beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 17. Spieltag gelang es den Karlsruher Mitarbeiter*innen, intensive Reflexionsprozesse zu begleiten, Aufarbeitung zu ermöglichen und Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen, um Versöhnung zu ermöglichen und Verhaltensänderungen anzustoßen. Dies alles war nur möglich, weil die Mitarbeiter*innen durch gute Soziale Arbeit über Jahre ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Fanszenen aufgebaut haben.
Dies ist ihr gesellschaftlicher Auftrag – dessen vorbildhafte Erfüllung hier nun zum Grund wird, dass sie momentan einer zeugenschaftlichen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgesetzt sind. Preisgegeben werden sollen Inhalte aus den Gesprächen im Nachgang des Spieltages, die durch ein besonderes Vertrauen geprägt und überhaupt nur dadurch möglich waren.
Aus gutem Grund sieht das Gesetz im §203 des StGB für Sozialarbeitende eine Schweigepflicht vor, deren Verletzung mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Soziale Arbeit findet in vielen Fällen mit Menschen und Gruppen statt, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden oder deviante Verhaltensweisen zeigen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Wie sollen denn ganzheitliche Hilfsangebote aussehen, wenn die Beteiligten nicht offen reden können und Sozialarbeitende nur die halbe Wahrheit kennen? Wie soll Vertrauen überhaupt entstehen, wenn stets darauf geachtet werden muss, was man im vertraulichen Gespräch preisgibt?
In Karlsruhe wird gerade versucht, diesen Kernbereich der Sozialen Arbeit zu nutzen, um strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen.
Das besondere Vertrauen, welches eine gelingende Soziale Arbeit überhaupt erst ermöglicht, durch das Brechen der Schweigepflicht zu zerstören, hat weitreichende Auswirkungen über den Einzelfall hinaus. Die Geschehnisse in Karlsruhe betreffen also nicht nur die Mitarbeiter*innen vor Ort und auch nicht nur die aufsuchende und mobile Sozialarbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Fußballfans, sondern gefährdet alle Bereiche der Sozialen Arbeit, denen ein besonderes Vertrauensverhältnis zugrunde liegt.
Das Streben nach strafprozessualem Erkenntnisgewinn aus Inhalten vertraulicher Gespräche im Rahmen von Sozialer Arbeit macht solche Gespräche unmöglich.
Die Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft macht diese Arbeit für Mitarbeiter*innen unzumutbar.
Wir fordern die Politik auf, das besondere Vertrauensverhältnis als notwendiges und schützenswertes Gut der Sozialen Arbeit endlich anzuerkennen. Schaffen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die Fachkräfte der Sozialen Arbeit benötigen, um ihren öffentlichen Auftrag erfüllen zu können. Beenden Sie die Farce, dass Fachkräfte ihrem Auftrag nicht nachkommen können, ohne ihre Freiheit zu riskieren.
Die Soziale Arbeit braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht.Jetzt!

Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Matthias Stein
ms@fanprojekt-jena.de
0173-3970701

Georg Grohmann
grohmann@bag-streetwork.de
0157-71418265

www.zeugnis-verweigern.de

Polizeiliche Maßnahmen behindern die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte

Polizeiliche Maßnahmen behindern die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte

Polizeiliche Maßnahmen behindern die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte

Als Arbeitskreis Stadionverbote und Repression der BAG-Fanprojekte erreichen uns seit Jahresbeginn 2023 zunehmend Berichte von polizeilichen Übergriffen und Drohungen gegenüber Mitarbeiter*innen der Fanprojekte, die nun mit den Ereignissen rund um das Fanprojekt Karlsruhe um einen neuen bitteren Höhepunkt reicher geworden sind.

Angedrohte Stürmung von Fanprojekt-Räumen, Abhörmaßnahmen, das gezielte Auslesen von Smartphones, auf denen sich auch Nachrichten mit Fanprojekten-Mitarbeiter*innen befinden oder körperliche Angriffe auf Mitarbeitende im Rahmen ihrer Arbeit, Personalienaufnahmen bei dienstlichen Gelegenheiten, aber auch eine zunehmende Anzahl an
Vorladungen durch die Polizeien der Länder gehören nicht mehr nur an einzelnen Orten zum Alltag von Fanprojekten.

Wir nehmen diese Maßnahmen mehr und mehr als polizeiliche Eingriffe in die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte wahr.

Da im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB Vlll) eine vertrauliche und anonyme Kontaktaufnahme zu sozialpädagogisch arbeitenden Institutionen garantiert ist und diese zudem auf freiwilliger Basis basiert, müssen wir feststellen, dass das aktuelle Verhalten der Polizeien der Länder und des Bundes unseren Auftrag maßgeblich torpediert und womöglich nachhaltig schadet:

Wieso sollten sich betroffene Fans mit uns in Verbindung setzen, wenn Vertraulichkeit als Basis für das in uns gesetzte weitergehende Vertrauen nicht gewährleistet werden kann ?
Wie sollten Fanprojekte Angebote aus dem Kontext des
Täter-Opfer-Ausgleichs unterbreiten, die dann wiederum aus
Smartphones ausgelesen werden? Wieso sollten Fanprojekte die Anreise zu Auswärtsspielen begleiten, wenn bei Regelverletzungen der Fans (und diese streiten wir keines Wegs ab) der Einfachheit halber zunächst mal die Mitarbeitenden vorgeladen werden ?

Wir sind keine Gehilf*innen der Polizeien, sondern Sozialarbeiter*innen im Auftrag der Kommunen, der Länder und des Fußballs.

Wir bieten jugendlichen und jungen Erwachsenen Fans Unterstützung und Begleitung an. Wir haben eigene Räume und leisten aufsuchende soziale Arbeit im Kontext Fußball. Wir sind qualifizierte und professionelle Fachkräfte der sozialen Arbeit.
Wir sind nah an der Lebenswelt Fußball und bewegen uns in einem
komplexen Netzwerk vieler verschiedener Institutionen.

Wir fordern deshalb das Zeugnisverweigerungsrecht auch für die Soziale Arbeit.

Der Arbeitskreis Stadionverbote & Repressionen ist ein Zusammenschluss aus Kolleg*innen der sozialpädagogischen Fanprojekte mit besonderer Expertise in den besagten Themen. Neben der Schulung für Fanprojekt-Mitarbeiter*innen, kollegialer Beratung von Fanprojekten und gelegentlich auch bei Vereinen entsteht ein guter Überblick über aktuelle Entwicklungen Der Arbeitskreis entsendet für die BAG Fanprojekte eine Vertretung in den Expertenrat Stadionverbote des DFB.